Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Durchführung einer Dienstleistung der Contextuelle Experten KG nachfolgend CE genannt.
  2. Diese Vertragsbedingungen bilden den gesamten Vertrag zwischen CE und dem Auftraggeber, im folgenden AG genannt.

§2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag zwischen den AG und CE kommt erst zustande, wenn die AG das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet und CE dies nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt zurück gewiesen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und CE als zustande gekommen.
  2. CE ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.
  3. Mit der verbindlichen Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 200,- € innerhalb 1 Woche nach Vertragsabschluss zu überweisen.

§3 Umfang der Dienstleistungen

  1. CE verpflichtet sich für die AG eine Dienstleistung nach der jeweiligen Wahl (durch Ankreuzen der Anmeldung) der AG durchzuführen. Die Dienstleistung wird durch CE vorbereitet, gestaltet und umgesetzt.
  2. CE verpflichtet sich, ab dem genannten Zeitpunkt für maximal 90 Minuten zur Verfügung zu stehen, um etwaige Verzögerungen abfangen zu können.

§4 Vergütung

  1. Die AG verpflichten sich zur Zahlung des Honorars. Diese ergeben sich aus der Anmeldung. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. CE stellt zu Beginn des Vertragsverhältnisses eine Rechnung aus. Von dem Rechnungsbetrag sind 200 € sofort nach Zugang der Rechnung fällig durch Überweisung. Der restliche Betrag ist vier Wochen vor dem Termin fällig.
  3. Zuzüglich des Honorars werden Fahrtkosten von 0,30 € pro km fällig. Unter 100 km entstehen den AG keine Fahrtkosten. Über 100 km werden 0,30 € pro km fällig, bei Fahrten mit Mautgebühr 0,50 € pro km. Bei längen Anreisen über 300 km kann eine Zusatzpauschale anfallen.

§5 Kündigungsgebühren

  1. Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses bis
    1. zu 4 Wochen vor dem Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Honorars fällig.
    2. Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wird das gesamte Honorar ohne Abzug fällig.
  2. Sofern das Honorar bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a. genannter Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

§6 Urheberrecht

  1. Sämtliche Konzepte, Texte und Methoden von CE sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten – auch in abgewandelter Form – zur Verfügung zu stellen.
    1. Ausnahmen sind Vertrauenspersonen des AGs, die eine Vertraulichkeitserklärung an CE abgegeben haben.
    2. Es ist gestattet ausgewählte Konzepte, Texte und Methoden von CE in Rahmen eines vereinbarten Lizenzvertrages entgeltlich anzuwenden.

§7 Haftung

  1. CE haftet nicht für Ausfall oder Schäden, die auf höhere Gewalt oder sonstigen Umständen beruhen, die von CE nicht zu vertreten sind.
  2. Die AG haften gesamtschuldnerisch umfassend füreinander, sodass ggf. die Zahlung des Gesamtbetrags von nur einer Seite der AG zu erbringen ist.

§8 Sonstiges

  1. Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.
  2. Für den Fall von Unstimmigkeiten, die über den gerichtlichen Weg entschieden werden sollen, vereinbaren die Vertragspartner Überlingen als zuständigen Gerichtsstand bzw. das Amtsgericht Überlingen als zuständig.